Beitragsordnung ab 1.07.22

Beitragsordnung des FSV Bliedersdorf/Nottensdorf e.V. gültig ab dem 01.07.2022 

Präambel §1 

Diese Ordnung ist Bestandteil der Satzung des FSV Bliedersdorf/Nottensdorf e.V. Sie regelt Beiträge, Umlagen und Gebühren, sowie deren Fälligkeit. Gemäß den Vorgaben, kann sie grundsätzlich durch Beschluss des Vorstandes geändert werden und muss anschließend der Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben werden. Dies gilt ausdrücklich nicht für die Höhe der Beiträge, Umlagen und Sonderbeiträge, da diese von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann auch zu allen weiteren Punkten dieser Ordnung Beschlüsse fassen, die die Ordnung ergänzen, verändern oder auch klarstellen. Diese Beschlüsse werden Teil dieser Ordnung. 

§2 Beitragszahler 

Der Verein hat grundsätzlich drei unterschiedliche Gruppen von Mitgliedern: 

1. Ordentliche Mitglieder 

2. Fördernde Mitglieder 

3. Ehrenmitglieder 

Die Gruppe der Ehrenmitglieder ist von der Beitragspflicht freigestellt. 

Die fördernden Mitglieder zahlen alle den gleichen Beitrag und nehmen nicht aktiv an sportlichen Aktivitäten des FSV Bliedersdorf/Nottensdorf e.V. teil. 

Die Ordentlichen Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der sich nach der Zugehörigkeit zur nachfolgend dargestellten Alters- und Teilnehmergruppe richtet: 

1. Familienmitgliedschaft ( ein Elternteil mit mind. 2 Kindern oder beide Eltern mit mind. 1 Kind) 

2. Erwachsene Mitglieder 

3. Kinder, Jugendliche, Schüler 

4. Eltern-Kind-Turnen 

5. Paartanzen 

Die in 1.-3. eingruppierten Mitglieder dürfen alle sportlichen Angebote des FSV Bliedersdorf/Nottensdorf e.V. nutzen. 

Die Eltern in der Beitragsgruppe Eltern-Kind-Turnen dürfen nur dieses Angebot wahrnehmen. 

Die Mitglieder in der Beitragsgruppe Paartanzen dürfen nur dieses Angebot wahrnehmen. 

§3 Mitgliedsbeiträge 

Der FSV Bliedersdorf/Nottensdorf e.V. erhebt von seinen Mitgliedern einen vierteljährlichen Beitrag. Dieser ist durch die Mitgliederversammlung wie folgt beschlossen worden: Art des Beitrages  Höhe des vierteljährlichen Beitrages (in Euro) 
Familienmitgliedschaft ( ein Elternteil mit mind. 2 Kindern oder beide Eltern mit mind. 1 Kind)  41,- 
Erwachsene (auch Auszubildende)  22,- 
Kinder bis zum 18.Lebensjahr, Jugendliche, Schüler, Studenten, FSJ´ler,BFD´ler  11,- 
Eltern-Kind-Turnen  16,50 
Paartanzen  11,- 
Fördernde Mitglieder  30,- jährlich Einzug im 2.Quartal